Baugesetz: HEV Aargau begrüsst Verbesserungen im Bewilligungsverfahren

Der HEV Aargau begrüsst im Grundsatz die vorgeschlagenen Anpassungen im Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen. Auch wenn es sich um diverse kleine Einzelmassnamen handelt, so tragen viele von ihnen in der Summe potentiell zu einer Beschleunig und Vereinfachung von Baubewilligungsverfahren bei oder reduzieren die Risiken von Bauherren. Dies ist angesichts des zu knappen Wohnraumangebots dringend geboten. Es ist daher auch angezeigt, das im Anhörungsbericht verworfene «Baugesuch mit Verzicht auf Sondernutzungsplanung» wieder in die Gesetzesvorlage aufzunehmen.

Auch mit den vorgeschlagenen Anpassungen bleiben die Gesetzgebung für Bauherren komplex und die Bewilligungsverfahren langwierig. Der HEV Aargau fordert das BVU und den Regierungsrat daher auf, weitere mögliche Vereinfachungen und Streichungen von Vorschriften im Bau- und Energiegesetz zu identifizieren. Die Regulierungsdichte ist viel zu hoch und ein veritables Hemmnis. Sie verteuert das Bauen unnötigerweise massiv.

Anhörungsantwort des HEV Aargau zur Revision des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen

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*Stand: 31.12.2024

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